Im Zuge einer Hochzeit gibt es einiges zu organisieren. In vielen Fällen macht es auch Sinn – so unromantisch es klingen mag – sich bereits zu diesem Zeitpunkt zu überlegen, was im Falle einer Scheidung passiert. Nämlich: Was passiert mit den (gemeinsamen) Finanzen? Was passiert mit dem Unternehmen eines Ehepartners? Das und vieles mehr sind Dinge, die gegebenenfalls in einem Ehevertrag zu regeln sind. Manche sehen das völlig pragmatisch und sind von der Sinnhaftigkeit überzeugt. Für andere wiederum bedeutet ein Ehevertrag mangelndes Vertrauen. In Wahrheit ist ein Ehevertrag nichts, wovor man sich gruseln muss. Im Gegenteil: Es ist eine Möglichkeit, um gewisse Dinge fair zu regeln. Es lohnt sich also, sich damit einfach mal völlig neutral und unvoreingenommen zu beschäftigen sowie die Vor- und Nachteile für sich abzuwägen. Es gibt keinen Grund für Berührungsängste mit diesem Thema – auch nicht die Romantik. Wir haben das Wichtigste für euch zusammengefasst, was ihr über Eheverträge wissen solltet.
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet.“ Das ist eine Weisheit, die Schiller geprägt hat und, die nie an Aktualität verloren hat. Ein Ehevertrag regelt nur das, was im Falle der Auflösung einer zivilen Ehe passieren soll. Wenn ihr euch also nicht scheiden lasst, dann tritt der Ehevertrag auch nicht in Kraft. Aber was ist, wenn es doch zu einer Scheidung kommt? Der Vorteil eines Ehevertrags ist grundsätzlich, dass eine Scheidung dadurch schneller und unkomplizierter abgewickelt werden kann. Denn im Ehevertrag werden Bereiche geregelt, bei denen es am ehesten zu Streitigkeiten kommt. Ein Ehevertrag kann ein Nachteil sein, wenn sich einer der beiden Partner nicht sorgfältig mit den Regelungen im Vertrag beschäftigt und sich gar nicht wirklich im Klaren darüber ist, was diese für ihn bedeuten. Außerdem kann es problematisch sein, wenn sich während der Ehe gewisse Situationen ändern, aber der Ehevertrag nicht angepasst wird.
Was ist eigentlich ein Ehevertrag?
Grundsätzlich ist eine Ehe und somit auch eine Scheidung rechtlich betrachtet mit umfassenden Regeln und Pflichten verbunden. Das bedeutet, in Österreich gibt es während der Ehe die sogenannte „Gütertrennung“ bzw. in Deutschland die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“. Nach österreichischem Eherecht heißt das, dass jeder Ehepartner das vor und während der Ehe erworbene Vermögen behält.
Der sogenannte „Zugewinn“ ist das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen. Dieses wird bei einer Scheidung aber aufgeteilt und somit wird für diesen Teil des Vermögens das Prinzip der Gütertrennung durchbrochen. Fairerweise bleibt das in die Ehe eingebrachte bzw. erwirtschaftete Vermögen in einer einvernehmlichen Scheidungssituation bei dem jeweiligen Ehegatten. Gemeinsame Ersparnisse werden auf beide Partner gleich aufgeteilt. Wenn man überlegt, dass vielleicht ein Partner sich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat und dadurch gar nicht die Möglichkeit hatte (mehr) Ersparnisse aufzubauen, dann scheint das durchaus fair zu sein. Ganz anders sieht es aber aus, wenn einer der beiden Partner ein Unternehmen hat. Wenn ein Paar einen Kredit aufgenommen hat, dann muss derjenige die Rückzahlung der Schulden übernehmen, dem das aufgenommene Kapital zur Verfügung steht.
Übrigens: Eine Ehevertrag muss natürlich notariell beglaubigt werden.
Was bringt ein Ehevertrag?
Auch ohne Ehevertrag schließt man bei der standesamtlichen Trauung einen Vertrag mit seinem Ehepartner ab. Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten gelten daher sowieso und auch ohne Vertrag. Daher ist es auch nicht naiv keinen Vertrag zu haben.
Ein Ehevertrag kann aber dann Sinn machen, wenn ein Paar der Ansicht ist, dass für sie die gesetzlichen Bestimmungen für den Fall einer Scheidung nicht passend sind. Als Paar findet man beispielsweise, dass das Prinzip der Gütertrennung auch bei einer Scheidung gelten soll. Es können auch gesetzliche Regeln für das Paar noch genauer ausformuliert und konkretisiert werden.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn einer der beiden Eheleute ein Unternehmen hat. Ohne Ehevertrag kann es nämlich bei einer Scheidung sein, dass die Anteile am Unternehmen (als Vermögen) aufgeteilt werden. Wenn die ehemaligen Eheleute sich nach der Ehe nicht mehr verstehen, können diese Konflikte Auswirkungen auf das gesamte Firmenklima haben. Bei solchen Extremfällen ist daher eine Überlegung für den „Was-wäre-wenn-Fall“ nicht unüblich und auch sinnvoll. Es ist schließlich auch denkbar, dass der eine Partner den anderen auszahlen muss, weil der andere mit der Firma gar nichts zu tun haben will. Wenn das Unternehmen sich das nicht leisten kann, dann steht die Existenz des Ehepartners auf dem Spiel. Mit einer Gütertrennung im Ehevertrag kann ein solcher Ausgleich verhindert werden, weil dann jeder der alleinige Eigentümer seines Vermögens bleibt.
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Prinzipiell könnt ihr in einem solchen Vertrag bezogen auf das Vermögen (Güterstand) alles regeln, was ihr möchtet. Beispielsweise kann die Aufteilung des Vermögens (Gütergemeinschaft) oder eben eine Gütertrennung vereinbart werden. Außerdem könnt ihr festhalten, wer das gemeinsame Zuhause bekommen soll, wer einen Kredit zurückzahlen muss usw. Wichtig ist nur, dass es nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Somit dürfen Regelungen, die einen Partner schwer benachteiligen und/oder existenzbedrohend sind, nicht getroffen werden. Ein Beispiel dafür ist das Zuhause: Wenn jemand auf die Wohnung oder das Haus angewiesen ist oder Kinder da sind, darf nicht einfach niedergeschrieben werden, dass diese dann ausziehen müssen.
Eine Verpflichtung zur Zeugung von Kindern oder auch eine Vereinbarung darüber, dass niemals Kinder aus der Ehe hervorgehen sollen, dürfen ebenfalls nicht getroffen werden. Eine Vereinbarung über die Obsorge von Kindern ist zwar möglich, das Gericht kann aber bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung im Sinne des Kindeswohles anders entscheiden.
Außerdem können in einem Ehevertrag Rentenansprüche/Versorgungsausgleich (Alters- oder Invaliditätsversorung) und Unterhaltsansprüche (Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt) geregelt werden.
Tipp: Lasst euch unbedingt von einem Experten beraten. Denn ein Ehevertrag, der einen Ehepartner benachteiligt, kann im Falle einer Scheidung sogar für nichtig erklärt werden.
Ist so eine Vereinbarung wirklich fair?
Das Wort „Ehevertrag“ ist eigentlich zu Unrecht im deutschen Sprachraum eher negativ behaftet. Annahmen, wie beispielsweise, dass Frauen beziehungsweise der finanziell schwächere Partner mit einem solchen Vertrag benachteiligt werden würden, sind (noch immer) weit verbreitet. Das muss selbstverständlich aber nicht so sein. Denn das Paar kann den Vertrag so gestalten, wie es möchte und das sollte am besten fair sein. Das bedeutet also nicht automatisch eine Benachteiligung eines Partners.
Am allerwichtigsten ist, dass ihr beide aufrichtig zueinander seid und euch darüber einig, was ihr tun wollt. Sprecht offen und ehrlich über die Vorstellungen für euer gemeinsamen Leben und alle Eventualitäten in eurer Ehe. Jedes Paar sollte für sich die Vor- und Nachteile abwägen. Es gibt individuell viele Situationen für die ein Ehevertrag Sinn macht und für die ihre gemeinsam bestimmt eine Lösung findet. Wenn ihr darüber nachdenkt einen Ehevertrag abzuschließen ist es am besten, wenn ihr euch an einen Anwalt eures Vertrauens wendet, der sich mit diesem Thema gut auskennt.
Für wen macht ein Ehevertrag Sinn?
Wir haben ein paar Beispiel für euch für welche Personen es besonders sinnvoll ist, sich über einen Ehevertrag Gedanken zu machen:
- Unternehmer und Selbstständige, um sich bei der Scheidung vor der Auszahlung der Hälfte der Firmenanteile zu schützen.
- DINKS (double income no kids) können sogar kurz vor der Scheidung noch einen Ehevertrag aufsetzen, um zu verhindern, dass die Scheidung ewig dauert.
- Personen mit Schulden, weil es sein könnte, dass wegen des Versorgungsausgleichs der eine den anderen Partner finanzieren muss.
- Ältere Menschen mit Immobilienbesitz, weil der Wert womöglich so sehr gestiegen ist, dass man es sich nicht leisten kann, die Hälfte davon auszubezahlen.
- Paare aus verschiedenen Ländern, sollten den Versorgungsausgleich regeln und, welches Recht im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommen soll.
Eine Ehevertrag kann auch sinnvoll sein, wenn beide Partner oder einer der beiden sehr vermögend ist. Wenn beide Ehepartner voll berufstätig sind oder bleiben wollen, dann kann man eben über eine Ehevertrag nachdenken, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden. Aber genauso gut kann es ja sein, dass sich die Eheleute längerfristig eine traditionelle Verteilung der Rollen im Familienleben wünschen und daher vielleicht die Dauer oder Höhe des Unterhalts im Falle einer Scheidung begrenzt werden soll.
Wenn keiner dieser Punkte auf eure Situation zutrifft, dann werden vermutlich auch ohne Ehevertrag faire Scheidungsurteile zu erwarten sein. Aber die Scheidung kann eben womöglich länger dauern und mit mehr Konflikten verbunden sein.
Fazit: Vertraglich absichern, ja oder nein?
Wie ihr deutlich sehen könnt, gibt es sowohl Pro und Contra für einen Ehevertrag. Jeder Jurist, der mit dem Thema Scheidung zu tun hat, wird euch wahrscheinlich dazu raten. Für den Fall einer Scheidung wird es aus rechtlichen Aspekten wahrscheinlich besser sein.
Ein Paartherapeut würde womöglich eher davon abraten. Denn einerseits verspricht man sich bei der Hochzeit, dass man bis zum Lebensende zusammenbleiben möchte und andererseits hat man quasi einen Plan B in der Tasche, der dieses Versprechen scheinbar ein wenig ad absurdum führt.
Wenn ihr euch aber für einen Ehevertrag entscheidet, dann wird es wahrscheinlich auch leichter sein, diesen vor der Trauung abzuschließen. Theoretisch kann man aber auch jederzeit nach der Hochzeit noch einen Ehevertrag unterzeichnen oder abändern, sofern beide Ehepartner einverstanden sind. Aber: Der Ehepartner ist nicht verpflichtet so etwas zu unterschreiben, wenn er das nicht möchte. Daher ist es sicherlich am besten einen Ehevertrag dann abzuschließen, wenn man sich (noch) gut versteht.
Tipp: Vor einer Hochzeitsfeier kann leider auch immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Man will es sich ja gar nicht ausmalen, aber man denke nur an einen schweren Unfall oder eine schlimme Krankheit, weshalb die Hochzeit ausfallen muss. Damit man als Brautpaar dann nicht vor einem finanziellen Disaster steht, gibt es die optimale Absicherung mit Hochzeitsversicherungen.
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