Endlich wurde die Nachricht verkündet, auf die alle so lange gewartet haben: Seit 1. Juli dürfen in Österreich Hochzeiten endlich wieder größer gefeiert werden! Unter welchen Voraussetzungen die Hochzeitsfeier gemäß der österreichischen Bundesregierung stattfinden kann, haben wir hier exklusiv für euch zusammengefasst.
Wie viele Personen dürfen dabei sein?
Eine der wichtigsten Fragen beim Planen einer Hochzeit derzeit ist: Wie viele Personen möchtet ihr zu eurer Hochzeitsfeier einladen? Von dieser Anzahl der Gäste hängt nämlich ab, welche Regeln für eure Feier zur Anwendung kommen. Konkret gibt es dabei 3 Szenarien.
Szenario 1: Maximal 100 Gäste
Bei Hochzeitsfeiern mit maximal 100 Gästen gibt es keine Regeln bezüglich Corona. Jedoch besteht noch die allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in Innenräumen. Wenn ihr die Feier in einem Gastgewerbe (also Gasthaus, Restaurant etc.) abhaltet, müsst ihr die dort geltenden Regeln beachten, rechtlich vorgeschriebene „Hochzeits-Regeln“ gibt es jedoch keine. Wunderschöne Brautmasken haben wir übrigens hier für euch gesammelt.
Szenario 2: 101 – 500 Gäste
Wenn ihr bei eurer Hochzeitsfeier zwischen 101 und 500 Gäste habt, ist dies grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen einige Regeln beachtet und umgesetzt werden:
- Als Verantwortliche der Zusammenkunft müsst ihr die Hochzeitsfeier spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch via eine Web-Applikation oder via E-Mail. Ihr müsst dabei folgendes angeben: Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Verantwortlichen für die Feier
- Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
- Zweck der Zusammenkunft
- Anzahl der Teilnehmer
- Weiters müssen eure Gäste einen sogenannten „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“, besser bekannt als „3G-Nachweis“ erbringen und auch mitnehmen. Mehr Infos zu den 3G-Regeln findet ihr hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
- COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept: Außerdem müsst ihr einen Beauftragten aussuchen und ein Präventionskonzept verfassen. Das Konzept müsst ihr bei der Anmeldung nicht mitschicken, ihr müsst es aber bei der Hochzeit dabeihaben und bei einer eventuellen Kontrolle durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen können. Mehr Infos zum Präventionskonzept findet ihr hier.
- Die Hochzeit muss eine geschlossene Gesellschaft sein.
Die Anmeldung der Hochzeitsfeier bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist lediglich eine Meldung. Ihr braucht also keine Bewilligung der Behörde.
Szenario 3: Mehr als 500 Gäste
Die Regeln, die bei 101 – 500 Personen gelten, gelten auch bei mehr als 500 Gästen. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied bezüglich der Meldung bei der Behörde: Ab 501 Gästen reicht eine bloße Meldung nicht mehr aus. Ihr müsst die Hochzeitsfeier durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewilligen lassen. Außerdem muss das Präventionskonzept im Zuge der Meldung vorgelegt werden. Die Behörde hat nach der Meldung durch euch zwei Wochen Zeit die Hochzeitsfeier zu genehmigen. Unser Tipp ist daher: Meldet eure Feier also bald genug an!
Wir haben euch hier noch einmal übersichtlich die Vorschriften zusammengefasst:
Grundsätzlich könnt ihr die zugehörigen Rechtsgrundlagen, nämlich die 2. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, hier oder unter www.ris.bka.gv.at einsehen. Hochzeitsfeiern fallen derzeit unter den Begriff „Zusammenkünfte“ und sind in § 12 geregelt. Diese Vorschriften gelten vorläufig einmal bis 28. Juli 2021. Wie es danach weitergeht und wie die Regeln danach aussehen, können wir euch leider noch nicht sagen.
Vielen Dank an die Versicherung L’amie direkt, die diese Infos so übersichtlich aufbereitet hat. L’amie bietet übrigens Hochzeitsversicherungen an! Schaut einfach mal vorbei!